AllgemeineGeschäftsbedingungen (AGB) von Socialeap (Pascal Wünsche)

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AGB – Socialeap

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Socialeap (Pascal Wünsche)

1. Anwendungsbereich und Vertragspartner

1.1.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle, auch künftige, Geschäftsbeziehungen zwischen Socialeap (vertreten durch Pascal Wünsche, nachfolgend „Agentur") und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde").

1.2.

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB. Als Unternehmer gilt hiernach auch, wer die Leistungen im Zuge der Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit beauftragt. Die Agentur schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert bei Vertragsschluss, als Unternehmer gemäß § 14 BGB bzw. Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB) zu handeln.

1.3.

Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.4.

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Gleiches gilt für abweichende Vereinbarung hinsichtlich der zwischen den Parteien geschlossenen Verträge. Derartige abweichenden individuelle Vereinbarungen bedürfen jedoch in jedem Fall der Schriftform.

1.5.

Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

2.1.

Die Agentur erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, Onlinemarketing, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Content Creation, Geschäftsprozessautomatisierungen (Implementierung, Wartung, Monitoring, ua.) und laufender Wartung von Websites. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus den Auftragsbestätigungen, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform.

2.2.

Je nach vereinbarter Leistung kann es sich bei dem Vertrag um einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB handeln (z.B. Wartungsverträge, laufende SEO-Betreuung, Beratung, Monitoring von Geschäftsprozessautomatisierungen) oder um einen Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB (z.B. Erstellung einer Website, Implementierung von Geschäftsprozessautomatisierungen).

2.3.

Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, schuldet die Agentur bei Marketing- und Beratungsdienstleistungen (Dienstvertrag) nicht die Erreichung eines konkreten Erfolgs (z.B. eine bestimmte Suchmaschinen-Platzierung oder ein bestimmter Umsatz). Bei Kampagnenzielen handelt es sich nicht um einen unmittelbar durch die Tätigkeit herbeizuführenden Erfolg im Sinne eines Werkes nach § 631 ff. BGB, sondern um einen erhofften wirtschaftlichen Erfolg.

2.4.

Die nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen sind ausschließlich mit unserem Kunden vereinbart. Eine Berührung Dritter mit unseren Leistungen sowie Zugänglichmachung von und Begründung von Vertrauen in die Leistungsergebnisse ist nicht Teil der vereinbarten Leistungen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde gemäß Ziff. 9 Leistungsergebnisse -vollständig oder auszugsweise- an Dritte weitergibt.

2.5.

Die Parteien beziehen keine Dritten in den Schutzbereich des Vertrages ein, es sei denn, die Parteien haben die Einbeziehung schriftlich ausdrücklich und unter Nennung des Dritten vereinbart.

2.6.

Verträge kommen zustande, wenn der Kunde ein Vertragsangebot der Agentur unterschreibt oder in sonstiger Weise akzeptiert bzw. bestätigt. Eine Bestätigung kann auch in Textform erfolgen. Die Angebote der Agentur sind unverbindlich und freibleibend, längstens gültig für 4 Wochen nach Abgabedatum, sofern nicht anders vereinbart.

2.7.

In Bezug auf die von der Agentur zu erbringenden Dienstleistungen steht der Agentur gegenüber dem Kunden ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

3. Preise, Bezahlung, Verzug

3.1.

Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und daraus resultierenden Beträge verstehen sich als Netto-Preise zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

3.2.

Die Vergütung der Dienste der Agentur ist grundsätzlich nach Vertragsschluss und Rechnungsstellung innerhalb der im Vertrag vereinbarten Frist zur Zahlung fällig. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Für die Zahlung maßgebend ist das Datum der Wertstellung auf dem Konto der Agentur. Zahlungen werden entgegen den §§ 366, 367 BGB zunächst auf die jeweils älteste Hauptforderung angerechnet. Der Kunde ist daher im Hinblick auf seine Zahlungsverpflichtung vorleistungspflichtig.

3.3.

Die Fristen für die Leistungserbringung durch die Agentur beginnen nicht, bevor nicht der fällig gestellte Rechnungsbetrag bei der Agentur eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Leistungserbringung notwendigen Daten bei der Agentur vollständig vorliegen und die Gründe hierfür aus der Sphäre des Kunden stammen.

3.4.

Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, behält sich die Agentur vor, die Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages zu verweigern bzw. nicht auszuführen. Die Agentur ist zudem zur Sperrung des Zugangs zu vereinbarten Leistungen berechtigt.

3.5.

Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens drei fälligen Zahlungen in Verzug, ist die gesamte restliche Vergütung bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig. Die Agentur ist zudem berechtigt, die Leistungen einzustellen und den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

3.6.

Die Agentur ist berechtigt, Teilrechnungen und Abschläge entsprechend den bereits erbrachten Leistungen zu stellen.

4. Mehraufwand, Änderungen

4.1.

Änderungs- oder Anpassungswünsche, die über den vertraglich vereinbarten Umfang hinausgehen, stellen Sonderleistungen dar, welche nach zeitlichem Aufwand zusätzlich abgerechnet werden. Die Agentur informiert den Kunden vorab über den voraussichtlichen Mehraufwand. Die Höhe des Stundensatzes richtet sich, sofern es keine gesonderte Absprache gibt, nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Stundensatz der Agentur i.H.v. 100,00€ (netto).

4.2.

Bei Abänderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden der Agentur durch den Kunden alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und die Agentur von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

5. Vertragslaufzeit und Kündigung

5.1.

Die jeweilige Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Angebot. Sofern keine abweichende Laufzeit vereinbart ist, beträgt die Mindestlaufzeit für Verträge über wiederkehrende Leistungen (z.B. Wartungs-, SEO- oder Betreuungsverträge) 12 Monate.

5.2.

Ein ordentliches Kündigungsrecht während der vereinbarten Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen.

5.3.

Erfolgt bei Verträgen über wiederkehrende Leistungen keine fristgemäße Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils um die Mindestvertragslaufzeit.

5.4.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- Der Kunde sich mit der fälligen Vergütung in Verzug befindet und trotz Mahnung und Fristsetzung die Zahlung nicht leistet.
- Der Kunde seine wesentlichen Mitwirkungspflichten wiederholt oder schwerwiegend verletzt.

5.5.

Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

5.6.

Bei Verträgen über einmalige Leistungen (Werkverträge) endet der Vertrag mit der Abnahme und Fertigstellung durch die Agentur.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1.

Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen vollständig und fristgemäß zu erbringen. Dazu gehört insbesondere die Bereitstellung aller für das Projekt erforderlichen Informationen, Inhalte, Feedback und Freigaben innerhalb der vereinbarten Fristen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung oder den Erfolgseintritt, bleibt der Vergütungsanspruch der Agentur unberührt. Gleiches gilt, sofern die Agentur aufgrund fehlender Mitwirkungshandlungen des Kunden oder sonstigen Hinderungsgründen, welche aus der Sphäre des Kunden stammen daran gehindert sind, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen.

6.2.

Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich in elektronisch verwertbarer Form und angemessener Qualität zur Verfügung. Bilder sollten mindestens 1920px Pixel breit sein, Logos möglichst als Vektordatei (z. B. SVG) vorliegen.

6.3.

Der Kunde stellt der Agentur alle erforderlichen Zugangsdaten (z.B. zum Hosting-Anbieter, CMS, Drittanbieter-Plattformen) für die Erstellung und Installation der Webseite zur Verfügung.

6.4.

Der Kunde wird einen qualifizierten Mitarbeiter benennen, der als Ansprechpartner der Agentur bereitsteht, sachkundig ist und bevollmächtigt ist, die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Entscheidungen zu treffen.

6.5.

Sofern die Agentur dem Kunden Vorschläge, Entwürfe oder Testversionen zur Verfügung stellt, wird der Kunde im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und sorgfältige Prüfung vornehmen und Beanstandungen sowie Änderungswünsche unverzüglich mitteilen.

6.6.

Verzögerungen, die infolge eines schuldhaften oder unvollständigen Mitwirkens des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und können Projektverzögerungen zur Folge haben. Die Agentur ist berechtigt, ihre Leistungen bis zur vollständigen Nachholung der Mitwirkungshandlung zu suspendieren. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung oder den Erfolgseintritt, bleibt der Vergütungsanspruch der Agentur unberührt.

6.7.

Der Kunde trägt jeglichen Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass Leistungen infolge verspäteter, unrichtiger oder lückenhafter Informationen oder nicht ordnungsgemäßer Mitwirkungshandlungen wiederholt werden müssen oder sich verzögern. Die Agentur ist auch bei Vereinbarung eines Fest- oder Höchstpreises berechtigt, diesen Mehraufwand zusätzlich abzurechnen.

7. Pflichten des Kunden (Rechtliche Verantwortung)

7.1.

Der Kunde sichert zu, dass die von ihm mitgeteilten Daten und Inhalte richtig und vollständig sind. Die Agentur schuldet, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, nicht die Prüfung der vom Kunden mitgeteilten Daten auf inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit.

7.2.

Die Agentur ist nicht verpflichtet, Unterlagen, Daten oder Informationen, die sie vom Kunden erhält, auf mögliche gewerbliche Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter und deren mögliche Verletzung zu prüfen.

7.3.

Der Kunde ist für die Rechtskonformität der Werbemaßnahmen und der veröffentlichten Inhalte (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Bilder, Texte, Videos etc.) ausschließlich selbst verantwortlich. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass diese nicht die Rechte Dritter verletzen. Die Agentur schuldet keine Prüfung auf etwaige Rechtsverstöße.

7.4.

Der Kunde ist allein für die Rechtstexte wie AGB, Widerrufsbelehrung, Impressum, Datenschutzerklärung und Disclaimer verantwortlich. Eine rechtliche Prüfung oder Bewertung der Website und der Inhalte durch die Agentur ist nicht Bestandteil des Vertrags.

7.5.

Der Kunde verpflichtet sich, etwaige Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten und Vorkehrungen zur Datensicherheit zu treffen. Der Kunde wird Daten und Programme jeweils vor Übergabe an die Agentur sichern, um bei Datenverlust die Wiederherstellung zu ermöglichen.

8. Abnahme (Werkverträge)

8.1.

Bei Werkverträgen (z.B. Website-Erstellung, Automatisierungen) erfolgt die Abnahme im Regelfall nach den einzelnen Projektphasen und endet in der Gesamtabnahme. Nach Fertigstellung der Leistung führt die Agentur eine Testphase durch, in der auch der Kunde die Funktionsfähigkeit überprüft.

8.2.

Auftretende wesentliche Mängel sind der Agentur unverzüglich in Textform anzuzeigen.

8.3.

Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Webseite keine wesentlichen Mängel aufweist. Verweigert der Kunde die Abnahme oder nimmt er diese nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Aufforderung zur Abnahme vor, gilt die Abnahme als erfolgt, sofern die Agentur auf die Folgen einer unterlassenen Abnahme ausdrücklich hingewiesen hat und der Kunde keine wesentlichen Mängel in Textform angezeigt hat.

9. Gewährleistung und Haftung

9.1.

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit in diesen Bedingungen nicht abweichend geregelt.

9.2.

Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Hauptpflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann, ist die Schadensersatzhaftung der Agentur auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.

9.3.

Die Agentur übernimmt keine Haftung für den Inhalt der vom Kunden bereitgestellten Materialien und Werbemaßnahmen.

9.4.

Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen oder Entwürfe.

9.5.

Die Agentur übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für Vorgänge, die durch Drittanbieter (z.B. Google, Facebook) veranlasst werden, insbesondere die Entfernung einzelner Werbekampagnen oder Ranking-Veränderungen.

9.6.

Für den Verlust von Daten haftet die Agentur nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.

9.7.

In keinem Fall haftet die Agentur für entgangenen Gewinn.

10. Freistellung durch den Kunden

10.1.

Der Kunde steht dafür ein, dass sämtliche Materialien (Inhalte, Bilder, Texte, etc.), die der Agentur zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellt wurden, frei von Rechten Dritter sind.

10.2.

Für den Fall, dass die Agentur im Zusammenhang mit den vom Kunden bereitgestellten Inhalten oder Materialien wegen Urheberrechtsverletzungen, Schutzrechtsverletzungen oder sonstiger Rechtsverletzungen in Anspruch genommen wird, stellt der Kunde die Agentur von hierdurch entstehenden Schäden, einschließlich der erforderlichen Kosten der Rechtsverfolgung oder -Verteidigung, auf erstes Anfordern hin frei.

11. Urheber- und Nutzungsrechte

11.1.

Die von der Agentur erstellten Arbeits- und Leistungsergebnisse (Werke) sind urheberrechtlich geschützt.

11.2.

Die Agentur räumt dem Kunden an der erstellten Webseite (Werkvertrag) das ausschließliche und uneingeschränkte Nutzungsrecht ein. Der Kunde ist berechtigt, die Website uneingeschränkt zu nutzen, zu bearbeiten, zu verändern, an Dritte zu übertragen oder weiter zu veräußern, ohne dass hierfür eine weitere Zustimmung der Agentur erforderlich ist.

11.3.

Die in vorstehender Z. 11.2. geregelte Übertragung von Nutzungsrechten steht unter der Bedingung, dass der Kunde die jeweils vereinbarte Vergütung bei Fälligkeit vollständig bezahlt.

11.4.

Bei der Verwendung von Drittmaterialien (z. B. Stockfotos, Icons, Plugins, Open-Source-Komponenten und Libraries) gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber. Der Kunde verpflichtet sich, diese Nutzungsbedingungen einzuhalten.

11.5.

Die Agentur behält sich – auch im Falle der Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts an den Kunden – ein unbefristetes Nutzungsrecht für eigene Zwecke (z.B. Eigenwerbung) vor.

11.6.

Der Kunde erhält kein Miturheberrecht, auch wenn dieser durch Ratschläge, Ideen oder Anregungen im Schaffungsprozess eingebunden war.

11.7.

Änderungen, Bearbeitungen, Nachahmungen oder sonstige Umgestaltungen der Arbeiten der Agentur – gleich ob im Original oder bei deren Reproduktion – sind dem Kunden sowie von ihm beauftragten Dritten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Agentur gestattet, sofern sich ein entsprechendes Recht nicht ausdrücklich aus den eingeräumten Nutzungsrechten ergibt.

11.8. Automatisierung (Ziffer 15 der AGB)

Für Automatisierungen gilt Ziff. 15.6.

11.9. Exit / Offboarding

Bei Vertragsende stellt die Agentur die Werke bzw. Automatisierungen soweit im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, in technisch üblichem Format bereit (Webseiten-Dateien, Datenbanken, Konfigurationsdateien, Dokumentationen). Die Weiterführung, Nutzung und Betrieb nach Vertragsende obliegen dem Kunden. Weitere Leistungen nach Vertragsende, bspw. Support sind nicht geschuldet, sondern können Gegenstand eines separaten Wartungs-/Servicevertrags sein.

12. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

Die Agentur ist berechtigt, die Ansprüche und Forderungen aus der Geschäftsverbindung abzutreten.

13. Namensnennung und Referenzen

13.1.

Die Agentur hat das Recht, als Urheber genannt zu werden. Der Kunde wird die Agentur an geeigneter Stelle der Webseite als Ersteller der Webseite nennen (z.B. durch Setzen eines sprechenden Links).

13.2.

Die Agentur ist berechtigt, den Kunden auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrem Internet- und Socialmediaauftritt mit Namen, Firmenlogo und den Ergebnissen der Zusammenarbeit zu werben (Referenzhinweis). Der Kunde kann dieser Verwendung jederzeit schriftlich widersprechen.

14. Leistungen Dritter und Subunternehmer

14.1.

Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte (Subunternehmer) zu beauftragen. Sie haftet für Handlungen der Subunternehmer wie für eigene Handlungen.

14.2.

Sofern Leistungen von Dritten betroffen sind (z.B. Domainnutzung, Hosting, Fremdsoftware), übernimmt die Agentur keine Gewähr für die dauerhafte Nutzung oder Haftung für Produkte und Dienstleistungen, die von Fremdanbietern angeboten werden. Es gelten die jeweiligen Haftungs- und Lizenzbestimmungen der Hersteller/Drittanbieter.

15. Geschäftsprozessautomatisierungen

15.1. Anwendungsbereich

Die nachfolgenden Regelungen in dieser Ziff. 15 gelten ergänzend für Leistungen der Agentur im Bereich der Geschäftsprozessautomatisierung, insbesondere für die Konzeption, Implementierung, Konfiguration und den Betrieb technischer Workflows, Integrationen, Schnittstellen (APIs), Trigger, Logiken, Datenübertragungen, Benachrichtigungen, Aufgaben- oder Ticket-Erstellungen, Reporting- und vergleichbare automatisierte Abläufe (nachfolgend als „Automatisierungen" bezeichnet). Sofern sich aus dieser Z. 15 nichts Abweichendes ergibt, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt.

15.2. Leistungsumfang

Automatisierungen können sowohl einmalige Projektleistungen (insbesondere Konzeption und Implementierung) als auch laufende Leistungen (insbesondere Betrieb, Hosting, Wartung und Monitoring) umfassen.

Für Umfang und Inhalt der geschuldeten Leistungen, in dieser Z. 15 als „Spezifikationen" bezeichnet, gilt § 2.1. dieser AGB.

Die Agentur schuldet im Rahmen der Automatisierung die technische Funktionsfähigkeit entsprechend den vereinbarten Spezifikationen, jedoch keine fachliche, wirtschaftliche oder rechtliche Richtigkeit der durch die Automatisierung erzeugten Ergebnisse. Insoweit liegt das Verwendungsrisiko allein beim Kunden.

15.3. Mitwirkungspflichten; Abnahme; Verantwortlichkeit

Der Kunde ist verpflichtet, die Automatisierung während einer Testphase auf Prozesskonformität zu prüfen.

Für die Abnahme gilt Ziff. 8 dieser AGB. Fachliche Unzufriedenheit oder unerwünschte Ergebnisse stellen keinen Mangel dar, sofern die technische Umsetzung den vereinbarten Spezifikationen entspricht.

Der Kunde bleibt für die fachliche, rechtliche und wirtschaftliche Bewertung sowie für die Nutzung der durch KI-gestützte Systeme erzeugten Ergebnisse selbst verantwortlich.

Insbesondere obliegt es dem Kunden zu prüfen, ob KI-generierte Inhalte für den vorgesehenen Zweck geeignet sind und rechtlichen, regulatorischen oder branchenspezifischen Anforderungen entsprechen. Der Kunde ist insbesondere für die Einhaltung regulatorischer Anforderungen bei KI-gestützten Automatisierungen verantwortlich (DSGVO, KI-VO, ua.).

Sollte die Agentur wegen eines Verstoßes von Dritten in Anspruch genommen werden, gilt Z. 10 dieser AGB entsprechend, insbesondere die Pflicht zur Freistellung von Ansprüchen Dritter.

Eine automatisierte Übernahme von KI-Ergebnissen ohne menschliche Prüfung wird nicht empfohlen.

15.4. Drittanbieter

Automatisierungen basieren regelmäßig auf Systemen, Schnittstellen, APIs oder Diensten Dritter (im Folgenden „Drittanbieter").

Die Agentur übernimmt keine Gewähr für (1) die dauerhafte Verfügbarkeit dieser Systeme, (2) Änderungen der technischer und wirtschaftlicher Nutzungsbedingungen durch den jeweiligen Betreiber und (3) Sperrungen von Accounts, Tokens, Zugängen soweit von der Agentur nicht zu vertreten.

Sofern nicht im Einzelfall abweichend vereinbart, sind Anpassungen oder weiterer ergänzender Aufwand, der durch Änderungen oder Maßnahmen eines Drittanbieters entsteht nicht geschuldet und der dadurch bedingte Aufwand gesondert zu vergüten.

15.5. Haftung für KI-gestützte Systeme

Soweit im Rahmen der Automatisierungen KI-gestützte Systeme, automatisierte Analysen oder generierte Inhalte eingesetzt werden, dienen deren Ergebnisse ausschließlich der Unterstützung und stellen keine verbindliche Beratung, Garantie oder Zusicherung bestimmter Ergebnisse dar.

Die von KI-Systemen erzeugten Inhalte beruhen auf statistischen Wahrscheinlichkeiten und können unvollständig, fehlerhaft oder veraltet sein. Eine eigenständige fachliche Prüfung durch den Kunden ist erforderlich.

Soweit KI-gestützte Systeme eingesetzt werden, erfolgt deren Nutzung unterstützend. Die von KI-Systemen erzeugten Ergebnisse können jederzeit durch einen menschlichen Ansprechpartner überprüft, ergänzt, korrigiert oder übernommen werden. Eine vollständig autonome Entscheidungsfindung findet nicht statt.

Eine Haftung für Schäden, die aus Entscheidungen oder Maßnahmen resultieren, welche ausschließlich oder überwiegend auf KI-gestützten Ergebnissen beruhen, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Der Kunde bleibt für die fachliche, rechtliche und wirtschaftliche Bewertung sowie für die Nutzung der durch KI-gestützte Systeme erzeugten Ergebnisse selbst verantwortlich.

Insbesondere obliegt es dem Kunden zu prüfen, ob KI-generierte Inhalte für den vorgesehenen Zweck geeignet sind und rechtlichen, regulatorischen oder branchenspezifischen Anforderungen entsprechen.

Eine automatisierte Übernahme von KI-Ergebnissen ohne menschliche Prüfung wird nicht empfohlen.

15.6. Nutzungsrechte

An den Automatisierungen und zugrunde liegenden Konfigurationen, Skripten, Templates, Prompt-Sets, Schnittstellen und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben sämtliche Rechte bei der Agentur. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck. Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar. Ausgenommen ist die Übertragung an mit dem Kunden verbundene Unternehmen im Sinne von § 15 AktG.

Die in vorstehendem Absatz geregelte Übertragung von Nutzungsrechten steht unter dem Vorbehalt einer vollständigen Zahlung der jeweils vereinbarten Vergütung bei Fälligkeit.

Es erfolgt keine Produkt-/Quellcode-Übergabe. Open-Source-Komponenten bleiben den jeweiligen Lizenzen unterworfen. Kundendaten verbleiben im Eigentum/der Verfügungsbefugnis des Kunden.

16. Datenschutz

Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zum Zwecke der Erfüllung dieses Vertrages. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter https://www.socialeap.de/datenschutz.

Sofern die Agentur für den Kunden personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter verarbeitet, schließen die Parteien vorab einen Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 28 DSGVO (inkl. Regelungen zu Unterauftragsverarbeitern, Sicherheitsmaßnahmen, Löschung/Rückgabe). Der Einsatz/Wechsel von Unterauftragsverarbeitern erfolgt nach den in Art. 28 Abs. 2–4 DSGVO vorgesehenen Voraussetzungen.

17. Vertraulichkeit

17.1.

"Vertrauliche Informationen" sind sämtliche Informationen, Dokumente, Bilder, Know-How, Daten und Projektunterlagen, die ab Vertragsbeginn von der einen Partei ("offenbarende Partei") an die andere Partei ("empfangende Partei") ausgehändigt, oder in sonstiger Weise offenbart werden, soweit diese nicht allgemein bekannte Tatsachen und Informationen beinhalten. Dies schließt auch die Kopien dieser Informationen in Papierform und elektronischer Form ein. Wenn sie schriftlich oder in anderer physischer Form überlassen werden, müssen Vertrauliche Informationen durch den Hinweis „vertraulich" oder eine ähnliche Formulierung, die auf den vertraulichen Charakter der Information hinweist, gekennzeichnet werden. Bei Vertraulichen Informationen, die mündlich weitergegeben werden, ist eine entsprechende vorherige Information zu geben.

17.2.

Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen des jeweils anderen Vertragspartners unbefristet vertraulich zu behandeln, diese nur zu dem Zweck der Vertragsdurchführung zu nutzen und nicht an Dritte weiterzugeben.

17.3.

Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche Vertraulichen Informationen,
- die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
- die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung des Vertrags beruht;
- die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

18. Schlussbestimmungen

18.1.

Für die Rechts- und Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich deutsches materielles Recht (Sachrecht) unter Ausschluss des Internationalen Privatrechtes und insbesondere des UN-Kaufrechts.

18.2.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Agentur (Socialeap, Germering).

18.3.

Die Vertragssprache ist Deutsch.

18.4.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten.

Stand: 02/2026