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Doppelerfassung beim Wareneingang entsteht, wenn Liefer-, Bestell- und Buchungsdaten in getrennten Systemen ohne Schnittstelle gepflegt werden. Der Artikel zeigt, wo die Fehlerquellen liegen, wie eine Modellrechnung die Zeit- und Fehlerkosten sichtbar macht, welche Unterlagen und Prüfschritte GoBD-konform dokumentiert werden müssen und wie Mittelständler den Prozess über Schnittstellen statt manueller Doppelpflege abbilden.
Doppelerfassung beim Wareneingang bezeichnet den Umstand, dass dieselbe Information, etwa eine Liefermenge, eine Artikelnummer oder ein Lieferscheindatum, mehrfach in unterschiedlichen Systemen von Hand eingegeben werden muss. Typischerweise passiert das, wenn der Wareneingang im Lager auf Papier oder in einer isolierten Lagerverwaltung erfasst wird, die Buchhaltung dieselben Daten anschließend in das ERP-System überträgt und der Einkauf parallel eine eigene Bestellübersicht pflegt.
Jede dieser Stellen arbeitet mit denselben Grunddaten, aber ohne technische Verbindung zueinander. Das Ergebnis ist nicht nur doppelte Arbeit, sondern auch ein strukturelles Risiko für Abweichungen: Wird eine Menge im Lager anders erfasst als im System, entsteht eine Differenz, die erst bei der Rechnungsprüfung oder der Inventur auffällt, wenn die Korrektur deutlich aufwendiger ist als die ursprüngliche Erfassung selbst.
Der Wareneingang ist damit ein Prozessschritt, der besonders empfindlich auf Systembrüche reagiert, weil er gleichzeitig lagerlogistisch, buchhalterisch und einkaufsseitig relevant ist. Eine Lieferung löst im Idealfall genau eine Buchung aus, die dann an allen relevanten Stellen sichtbar wird, ohne dass sie erneut eingetippt werden muss. In vielen mittelständischen Betrieben ist genau das nicht der Fall, weil Warenwirtschaft, Rechnungswesen und gegebenenfalls ein separates Zeiterfassungs- oder Qualitätssicherungssystem historisch gewachsen und nicht verbunden sind. Wer den Prozess grundlegend verbessern will, muss deshalb zuerst verstehen, an welcher Stelle die Daten erstmals entstehen und wie oft sie danach den Systemwechsel durchlaufen, bevor sie in der Buchhaltung ankommen.
Besonders bei Waren mit kurzer Haltbarkeit oder engen Lieferfenstern verschärft sich das Problem zusätzlich, weil die Zeit zwischen Anlieferung und Buchung kaum Puffer zulässt. Für den Bereich Obst und Gemüse hat GS1 Germany deshalb eine Anwendungsempfehlung für den elektronischen Datenaustausch erarbeitet, die genau diesen Übergang zwischen physischer Anlieferung und digitaler Buchung standardisieren soll, damit Mengen- und Chargendaten nicht manuell zwischen den Beteiligten abgeglichen werden müssen [1]. Auch außerhalb von verderblicher Ware zeigt dieses Beispiel, dass die technische Übertragung von Lieferdaten in strukturierter, maschinenlesbarer Form der eigentliche Hebel gegen Doppelerfassung ist, unabhängig von der Branche.
Ein verlässliches Indiz für Doppelerfassung ist die Zahl der Personen, die an ein und derselben Lieferung arbeiten, ohne dass ihre Eingaben automatisch übernommen werden. Wenn ein Lagermitarbeiter die Menge auf einem Erfassungsbeleg notiert, ein zweiter Mitarbeiter diesen Beleg später in ein Warenwirtschaftssystem überträgt und die Buchhaltung die Daten ein drittes Mal für die Rechnungsprüfung erfasst, liegt eine klassische Kette von Medienbrüchen vor.
Ein weiteres Anzeichen ist die Häufigkeit von Mengen- oder Preisdifferenzen zwischen Lieferschein, Bestellung und Rechnung, die im Nachhinein geklärt werden müssen. Solche Differenzen sind nicht automatisch ein Zeichen für Doppelerfassung, treten dort aber deutlich häufiger auf, weil jede manuelle Übertragung eine zusätzliche Fehlerquelle darstellt.
Auch die Frage, wie lange es von der physischen Anlieferung bis zur vollständigen Verbuchung im System dauert, gibt Aufschluss: Vergehen mehrere Tage, weil die Daten erst gesammelt und dann gebündelt nachgetragen werden, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass zwischenzeitlich Bestandsinformationen im System nicht mit der Lagerrealität übereinstimmen. Wer während dieser Lücke eine Bestandsauskunft für den Vertrieb oder eine Nachbestellung auslöst, arbeitet faktisch mit veralteten Zahlen, ohne dass dies im System erkennbar wäre. Ein technischer Blick auf die Systemlandschaft hilft zusätzlich: Existieren für Lagerverwaltung, Einkauf und Finanzbuchhaltung getrennte Datenbanken ohne Schnittstelle, ist eine Doppelerfassung nahezu unausweichlich, unabhängig davon, wie sorgfältig die Mitarbeiter arbeiten. Der Grund dafür liegt darin, dass ohne Schnittstelle jede Systemgrenze zwangsläufig eine manuelle Übertragung erfordert, selbst wenn alle Beteiligten den Prozess korrekt ausführen.
Ein weiterer Prüfpunkt, der leicht übersehen wird, ist die Frage, ob Korrekturen im Nachhinein nachvollziehbar dokumentiert werden. Wird beispielsweise eine falsch erfasste Menge im Lagerprogramm einfach überschrieben, ohne dass der ursprüngliche Wert und der Korrekturgrund erhalten bleiben, fehlt später die Grundlage, um Fehlerquellen systematisch zu identifizieren. Wer stattdessen jede Korrektur mit Zeitstempel und Begründung protokolliert, kann nach einigen Wochen auswerten, an welcher Stelle im Prozess die meisten Abweichungen entstehen, und den Hebel gezielt dort ansetzen, statt den gesamten Prozess pauschal zu überarbeiten. Diese Form der Fehleranalyse ist auch deshalb sinnvoll, weil Forschungsprojekte wie das vom BVL geförderte Vorhaben zur KI-basierten Zählung und Prüfung palettierter Pakete bei der Warenannahme zeigen, dass sich Zähl- und Kontrollschritte technisch zunehmend automatisieren lassen, sofern die zugrunde liegenden Prozessdaten sauber und konsistent vorliegen [2].
Eine Modellrechnung mit angenommenen Werten für einen mittelständischen Betrieb mit 40 Wareneingängen pro Woche und dreifacher Erfassung je Lieferung zeigt die Größenordnung des Problems: Bei sechs Minuten pro zusätzlicher manueller Erfassung entstehen zwölf Minuten Mehraufwand je Wareneingang.
Multipliziert mit 40 Wareneingängen pro Woche ergibt das 480 Minuten, also acht Stunden zusätzlicher Erfassungszeit pro Woche, allein für das wiederholte Eintippen bereits vorhandener Daten. Über einen Monat mit angenommen vier Arbeitswochen summiert sich das auf 32 Stunden, was etwa vier vollen Arbeitstagen entspricht. Hinzu kommt die Zeit für die Klärung von Differenzen: Wird angenommen, dass bei einem von zehn Wareneingängen eine Abweichung zwischen den Systemen auftritt und deren Klärung im Schnitt 20 Minuten in Anspruch nimmt, entstehen bei 40 Wareneingängen pro Woche vier Klärungsfälle mit zusätzlich 80 Minuten Aufwand pro Woche, was über vier Wochen weitere gut fünf Stunden ausmacht.
Die folgende Tabelle stellt diese Modellrechnung mit angenommenen Werten zusammenfassend gegenüber, einmal für den aktuellen Prozess mit dreifacher Erfassung und einmal für einen Prozess, in dem der Lieferschein direkt in die Warenwirtschaft eingespielt wird und die Rechnungsprüfung automatisch darauf zugreift.
| Position | Aktueller Prozess (angenommen) | Prozess ohne Doppelerfassung (angenommen) |
|---|---|---|
| Wareneingänge pro Woche | 40 | 40 |
| Erfassungsschritte je Lieferung | 3 | 1 |
| Zeit je zusätzlicher Erfassung | 6 Minuten | entfällt |
| Erfassungszeit pro Woche | 480 Minuten (8 Stunden) | rund 0 zusätzliche Minuten |
| Differenzfälle pro Woche | 4 (1 von 10 Lieferungen) | deutlich seltener, da nur eine Datenquelle |
| Klärungszeit pro Woche | 80 Minuten | reduziert auf Einzelfälle |
| Mehraufwand pro Monat (4 Wochen) | rund 37 Stunden | nahe null |
Diese Modellrechnung zeigt, dass sich der Mehraufwand nicht in einer einzelnen großen Zahl bündelt, sondern aus vielen kleinen, wiederkehrenden Schritten zusammensetzt, die sich über Wochen und Monate zu einem spürbaren Zeitblock summieren, der an anderer Stelle im Betrieb fehlt. Die Zahlen steigen dabei linear mit der Anzahl der Wareneingänge, es handelt sich also nicht um einen überproportionalen Effekt, sondern schlicht um eine Vervielfachung eines wiederkehrenden Zeitaufwands. Wer die eigene Wareneingangszahl und die tatsächliche Erfassungsdauer kennt, kann dieselbe Rechnung mit den eigenen Werten durchführen und erhält damit eine belastbare Grundlage für die Frage, ob sich eine technische Anbindung lohnt.
Der Wareneingang ist ein Geschäftsvorfall im Sinne der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung elektronischer Bücher und Aufzeichnungen, die vom Bundesfinanzministerium herausgegeben werden und regeln, wie Buchungen zeitnah, vollständig, richtig, geordnet und unveränderbar zu erfassen sind [3]. Zeitnah bedeutet dabei nicht zwingend am selben Tag, wohl aber innerhalb eines Zeitraums, der eine nachträgliche Manipulation oder das Vergessen von Vorgängen praktisch ausschließt.
Wird der Wareneingang erst gesammelt und Tage später gebündelt nachgetragen, wie es bei manueller Doppelerfassung häufig der Fall ist, steigt das Risiko, dass einzelne Lieferungen schlicht übersehen werden oder die Reihenfolge der Buchungen nicht mehr dem tatsächlichen Ablauf entspricht.
Mit der zweiten Änderung der GoBD vom 14. Juli 2025 werden strukturierte Datensätze und der strukturierte Teil elektronischer Rechnungen berücksichtigt [4]. Damit bleibt die ordnungsmäßige Verarbeitung elektronischer Originaldaten für verbundene Beschaffungs- und Abrechnungsprozesse relevant. Für den Wareneingang bedeutet das in der Praxis: Wenn die Buchung aus einer Schnittstelle heraus automatisch erzeugt wird, muss weiterhin nachvollziehbar sein, welche Ausgangsdaten zu welchem Zeitpunkt verarbeitet wurden und wer im Fall einer manuellen Korrektur wann eingegriffen hat. Diese Nachvollziehbarkeit ist bei einem durchgängigen Prozess mit einer einzigen Datenquelle leichter herzustellen als bei drei parallelen Erfassungswegen, weil es dann auch nur einen Protokollpfad gibt, den ein Prüfer nachvollziehen muss, statt drei unterschiedliche Aufzeichnungen miteinander abgleichen zu müssen.
Ein praxisrelevanter Stolperstein liegt darin, dass viele Betriebe die Wareneingangsbuchung und die Rechnungsprüfung als getrennte, zeitlich unabhängige Vorgänge behandeln, obwohl die GoBD eine konsistente Kette von Beleg, Buchung und Aufbewahrung verlangen. Wird die Reihenfolge vertauscht, etwa weil aus Zeitdruck zuerst die Rechnung gebucht und der Wareneingang erst später nachgezogen wird, entsteht eine Buchungslogik, die im Fall einer Prüfung schwer zu erklären ist, weil der eigentliche Grund für die Verbindlichkeit, nämlich der tatsächliche Wareneingang, zeitlich nach der buchhalterischen Erfassung liegt. Technisch sinnvoller ist deshalb die umgekehrte Reihenfolge: Erst der Wareneingang wird gebucht und damit die Grundlage für die Bewertung geschaffen, danach greift die Rechnungsprüfung automatisch auf diese Werte zu und markiert nur noch die Abweichungen, die tatsächlich geklärt werden müssen.
Nicht jeder Fall von Doppelerfassung lässt sich allein durch eine neue Schnittstelle lösen, und nicht jede Schnittstelle rechtfertigt sich allein durch die Zahl der Wareneingänge. Bevor eine Investitionsentscheidung getroffen wird, lohnt sich eine strukturierte Prüfung, die mehrere Kriterien nebeneinanderstellt: die Zahl der beteiligten Systeme, die Menge der wöchentlichen Wareneingänge, die Fehlerquote bei Differenzen und die Frage, ob die vorhandenen Systeme überhaupt technisch in der Lage sind, Daten strukturiert auszutauschen.
Ein Betrieb mit wenigen, aber sehr unterschiedlichen Lieferanten und geringem Wareneingangsvolumen hat andere Prioritäten als ein Betrieb mit hoher Taktung und standardisierten Lieferbeziehungen.
Die folgende Entscheidungsmatrix fasst zusammen, welche Prüfpunkte vor einer Investitionsentscheidung sinnvoll sind und wann welcher Hebel eher greift. Die Schwellenwerte sind als grobe Orientierung angenommen und sollten mit den eigenen Betriebswerten aus einer kurzen Prozessbeobachtung abgeglichen werden.
| Prüfpunkt | Worauf achten? | Eher Prozessänderung | Eher Schnittstelle/Automatisierung |
|---|---|---|---|
| Wareneingänge pro Woche | Zahl der Lieferungen, die aktuell mehrfach erfasst werden | angenommen unter 10 pro Woche | angenommen ab etwa 20 bis 30 pro Woche |
| Zahl beteiligter Systeme | Wie viele getrennte Datenbanken werden bespielt? | 1 bis 2 Systeme | 3 oder mehr Systeme |
| Differenzquote | Anteil der Lieferungen mit Mengen- oder Preisabweichung | angenommen selten, deutlich unter jeder zehnten Lieferung | angenommen regelmäßig, bei jeder zehnten Lieferung oder öfter |
| Lieferantenstruktur | Standardisierte Formate vorhanden? | wenige, sehr individuelle Lieferanten | wiederkehrende Lieferanten mit strukturierten Daten |
| Dokumentationsaufwand | Wie viel Zeit kostet die GoBD-konforme Nachvollziehbarkeit aktuell? | überschaubar | spürbar, mit Rückfragen bei Prüfungen |
| Personalsituation | Ist die Erfassung an feste Personen gebunden? | flexibel vertretbar | eng an Einzelpersonen gebunden |
Wer diese Punkte für den eigenen Betrieb durchgeht, erkennt schnell, ob das eigentliche Problem in der Zahl der Systeme liegt oder eher in unklaren Zuständigkeiten und fehlenden Absprachen zwischen Lager, Einkauf und Buchhaltung. Eine Schnittstelle löst kein Problem, das durch unklare Verantwortlichkeiten entsteht, und umgekehrt hilft eine reine Prozessvereinbarung wenig, wenn die Systeme technisch keine gemeinsame Datenbasis zulassen. Der Fachkräftemangel verschärft diese Abwägung zusätzlich, weil gebundene Kapazitäten für manuelle Doppelerfassung an anderer Stelle im Betrieb fehlen, ein Zusammenhang, der im Beitrag zu Fachkräftemangel mit Automatisierung abfedern näher beleuchtet wird. Für die technische Umsetzung selbst ist zudem relevant, wie ERP, Lagerverwaltung und gegebenenfalls Excel-Listen ohne Systembruch miteinander verbunden werden können, wozu der Beitrag TMS, ERP und Excel verbinden konkrete Ansatzpunkte liefert.
Ein Wareneingang gilt erst dann als vollständig geprüft, wenn Bestellung, Lieferschein und gegebenenfalls Wareneingangsprotokoll oder Qualitätsprüfbericht auf dieselbe Bestellnummer referenzieren und die Mengen zwischen diesen Dokumenten übereinstimmen. Fehlt einer dieser Belege oder wird er erst nachträglich zugeordnet, verzögert sich die Freigabe der Rechnung, weil die Buchhaltung ohne vollständige Belegkette keine verlässliche Prüfung vornehmen kann. Die folgende Übersicht zeigt, welche Unterlagen wann geprüft werden sollten, damit die spätere Rechnungsprüfung ohne Rückfragen ablaufen kann.
| Unterlage | Wann prüfen? | Worauf achten? |
|---|---|---|
| Bestellung | vor Anlieferung | Menge, Artikelnummer, vereinbarter Preis, Liefertermin |
| Lieferschein | bei Anlieferung | Übereinstimmung mit Bestellnummer, Mengenangabe, Unterschrift |
| Wareneingangsprotokoll | direkt nach Vereinnahmung | tatsächlich gezählte Menge, Zustand der Ware, Zeitstempel |
| Qualitätsprüfbericht (falls relevant) | vor Einlagerung | Freigabe oder Sperrung, Chargenbezug |
| Rechnung | nach Wareneingangsbuchung | Abgleich mit gebuchter Menge und vereinbartem Preis |
| Korrekturvermerk (bei Abweichung) | sobald Differenz erkannt wird | Ursache, verantwortliche Person, Zeitpunkt der Korrektur |
Ein Fehler, der an dieser Stelle besonders häufig zu Verzögerungen führt, ist die Zuordnung von Teillieferungen zu einer einzigen Bestellung, ohne dass im System erkennbar bleibt, welcher Teil bereits geliefert und welcher noch offen ist. Wird eine Bestellung in mehreren Teillieferungen abgearbeitet, aber im System nur als eine einzige Position geführt, entstehen bei der Rechnungsprüfung Differenzen, die sich nur durch Rückgriff auf die ursprünglichen Lieferscheine klären lassen. Wer stattdessen jede Teillieferung einzeln mit Bezug auf die Restmenge der Bestellung bucht, vermeidet diesen Klärungsaufwand, weil die Systemlogik selbst erkennt, wann eine Bestellung vollständig abgeschlossen ist.
Auch die elektronische Rechnung spielt in diesem Zusammenhang eine wachsende Rolle, weil sie strukturierte Daten liefert, die sich direkt mit dem gebuchten Wareneingang abgleichen lassen, ohne dass Positionen erneut abgetippt werden müssen. Wie sich diese Umstellung im Mittelstand organisieren lässt, beschreibt der Beitrag E-Rechnungspflicht im Mittelstand umsetzen im Detail. Betriebe, die zusätzlich mit grenzüberschreitenden Lieferungen arbeiten, stehen vor der weiteren Herausforderung, Zoll- und Exportdokumente in denselben durchgängigen Prozess einzubinden, wozu der Beitrag Zolldokumente und Exportabwicklung automatisieren passende Anknüpfungspunkte bietet.
Die Umstellung eines Wareneingangsprozesses ohne Doppelerfassung beginnt nicht bei der Systemauswahl, sondern bei der genauen Aufnahme des aktuellen Ablaufs. Wer nicht dokumentiert, welche Person an welcher Stelle welche Daten erfasst und wie lange das dauert, kann später nicht belegen, ob die Umstellung tatsächlich Zeit spart oder lediglich den Aufwand verschiebt.
Sinnvoll ist es, für einen Zeitraum von zwei bis drei Wochen jede Wareneingangsbuchung mit Zeitstempel zu protokollieren, um daraus die eigenen Ausgangswerte für eine Modellrechnung wie oben gezeigt zu gewinnen, statt mit angenommenen Branchenwerten zu arbeiten, die für den eigenen Betrieb nicht zutreffen müssen.
Auf dieser Grundlage lässt sich anschließend entscheiden, welcher Teil des Prozesses zuerst angegangen wird. Der Grund, warum sich eine schrittweise Umstellung eher lohnt als ein vollständiger Systemwechsel auf einmal, liegt darin, dass eine Schnittstelle nur so gut funktioniert wie die Datenqualität der Quellsysteme, und diese Datenqualität lässt sich oft erst im laufenden Betrieb verbessern, wenn Fehler sichtbar werden. Wird zuerst nur die Verbindung zwischen Lagerverwaltung und ERP-System hergestellt, während die Rechnungsprüfung vorerst manuell bleibt, lassen sich Fehler in den Stammdaten frühzeitig erkennen, bevor sie sich auf einen weiteren Prozessschritt auswirken.
Ein weiterer Aspekt betrifft die Größe des Betriebs und die Frage, ab welcher Belegschaftsgröße sich eine technische Anbindung überhaupt organisatorisch trägt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts verteilt sich die Mehrzahl der Unternehmen in Deutschland auf kleinere Größenklassen mit vergleichsweise wenigen Beschäftigten [5], was bedeutet, dass viele Wareneingangsprozesse von wenigen Personen parallel zu anderen Aufgaben betreut werden. Gerade in dieser Konstellation wiegt der in der Modellrechnung gezeigte Mehraufwand von rund 37 Stunden im Monat besonders schwer, weil er nicht auf mehrere Schultern verteilt werden kann, sondern häufig an derselben Person hängt, die auch für Einkauf oder Buchhaltung zuständig ist. Wer die Umstellung plant, sollte deshalb nicht nur die technische Machbarkeit prüfen, sondern auch, wie die frei werdende Zeit im Betrieb sinnvoll genutzt werden kann, etwa für die Klärung von Lieferantenproblemen oder für eine bessere Anbindung weiterer Prozesse wie Mahnwesen oder Reklamationsbearbeitung, die ähnliche Systembrüche aufweisen können wie der Wareneingang selbst.
Doppelerfassung bedeutet, dass dieselben Lieferdaten mehrfach von Hand in unterschiedliche Systeme eingegeben werden, weil Lager, Einkauf und Buchhaltung ohne technische Schnittstelle arbeiten. Das führt zu doppeltem Zeitaufwand und erhöht das Risiko für Mengen- und Preisdifferenzen zwischen Lieferschein, Bestellung und Rechnung.
Ja, Geschäftsvorfälle wie der Wareneingang müssen nach den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung elektronischer Bücher zeitnah, vollständig und nachvollziehbar erfasst werden [3][4]. Bei manueller Doppelpflege steigt das Risiko, dass Erfassungszeitpunkte auseinanderfallen oder Belege inkonsistent abgelegt werden, was bei einer Prüfung zusätzliche Nachweispflichten auslöst.
Ein klares Indiz sind wiederkehrende Mengen- oder Preisdifferenzen zwischen Lieferschein, Bestellung und Rechnung sowie eine spürbare zeitliche Lücke zwischen physischer Anlieferung und vollständiger Verbuchung im System. Prüfe zusätzlich, ob Lager, Einkauf und Buchhaltung getrennte Datenbanken ohne Schnittstelle nutzen, denn das erzwingt an jeder Systemgrenze eine manuelle Übertragung.
Weil die Rechnungsprüfung auf den tatsächlich gebuchten Mengen und Konditionen des Wareneingangs aufbaut und Abweichungen sonst erst bei der Zahlungsfreigabe auffallen, wenn die Klärung deutlich aufwendiger ist. Technisch sinnvoller ist die Reihenfolge Wareneingang vor Rechnungsprüfung, weil sie Bewertungsdifferenzen frühzeitig sichtbar macht, statt sie in die Zahlungsfreigabe zu verschieben.
Das hängt von der Zahl der wöchentlichen Wareneingänge und der Zahl der beteiligten Systeme ab und lässt sich nicht pauschal beantworten. Eine Modellrechnung mit den eigenen Wareneingangszahlen, wie im Artikel gezeigt, macht den tatsächlichen Zeitaufwand der aktuellen Doppelerfassung sichtbar und liefert damit eine Grundlage für die Entscheidung, bevor in eine Schnittstelle investiert wird.
Erforderlich sind mindestens Bestellung, Lieferschein und gegebenenfalls Wareneingangsprotokoll oder Qualitätsprüfbericht, die alle auf dieselbe Bestellnummer referenzieren müssen. Die Checkliste in diesem Artikel zeigt, welche Unterlagen wann geprüft werden sollten, damit die spätere Rechnungsprüfung ohne Rückfragen ablaufen kann.
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Abdullah hat Wirtschaftsinformatik (B.Sc.) studiert und verantwortet bei Socialeap den Bereich Prozessautomatisierung. Jede Lösung wird zu 100 % auf den jeweiligen Kunden zugeschnitten – kein Standardpaket, sondern Systeme, die exakt auf die bestehenden Abläufe im Unternehmen passen. Kunden sparen dadurch im Durchschnitt 10 Stunden pro Woche. Abdullah ist bei jedem Automatisierungsprojekt persönlich am Aufbau beteiligt. Auf diesem Blog schreibt er über Automatisierung, Prozessoptimierung und die Frage, wo Zeit im Tagesgeschäft tatsächlich verloren geht.